8. Vertragsrücktritt, Stornierung & Ausfall
Ersatzfotograf/in bei Ausfall durch Krankheit/Höhere Gewalt. Falls der/die Fotograf/in aufgrund unvorhergesehener Ereignisse (Höhere Gewalt, wie Pandemie, Umweltkatastrophen, Unwetter, unvorhersehbare Ereignisse, Todesfall, Krankheit, ...)nicht an der Hochzeit / dem unterschiebbaren Termin teilnehmen kann, wird ein nach Verfügbarkeit ein qualifizierter Ersatzfotograf gestellt. Terminzusagen von Seiten des/der Fotograf/in, beziehen sich grundsätzlich nur auf dessen Eigenleistungen. Fremdleistungen wie Laborarbeiten, Aufzieharbeiten, Kuriere, Postwege und alle Zuarbeiten die außer Hauses oder von Fremdfirmen erbracht werden, sind nicht zu vertreten und vom/von der Fotograf/in zu verantworten.

T E R M I N B A S A G E N

H O C H Z E I T E N
Stornierung durch das Brautpaar aus Gründen nicht Höherer Gewalt:
- bis 2 Wochen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen = komplette Rückerstattung der bezahlten Gebühr
- ab 2 Wochen nach Vertragsunterzeichnung = kein Rückerstattung der Gebühr.

Stornierung durch das Brautpaar aus Gründen Höherer Gewalt:
- bis 2 Wochen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen = komplette Rückerstattung der bezahlten Gebühr
- ab 2 Wochen nach Vertragsunterzeichnung = Rückerstattung der bezahlten Gebühr oder Erstattung in Form Gutscheins mit

selben Wert (nach Absprache und Fall)

Stornierung durch den/die Fotograf/in
- bis 2 Wochen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen = komplette Rückerstattung der bezahlten Gebühr
- ab 2 Wochen nach Vertragsunterzeichnung = komplette Rückerstattung der Gebühr oder/und Fotograf stellt einen

gleichwertigen Ersatzfotografen zur Verfügung. (nach Absprache) oder Erstattung in Form Gutscheins mit selben Wert (nach

Absprache und Fall)

G E N E R E L L E F O T O T E R M I N E
Die Absage von vereinbarten (gebuchten) Fototerminen durch den Kunden, hat spätestens 24 Stunden vor dem Fototermin zu erfolgen. Die bis dahin entstandenen Kosten (Mieten, Honorare und Auslagen für reservierte Räumlichkeiten, Requisiten, Assistenten, Stylisten, Visagisten, Modelle und weitere sind vom Kunden zu tragen. Später erfolgte und / oder nicht erfolgte Absagen, berechtigen den Fotografen zur Forderung eines Ausfallhonorars, bis zu 100 % des entfallenen voraussichtlichen Auftragswertes.

9. Nebenvereinbarungen
Es gelten die Geschäftsbedingungen des/der Fotograf/in, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Mündliche Vereinbarungen sind nicht rechts bindend.

10. Reklamationen & Nachbesserungen
Spezielle Wünsche der Kunden/Brautpaar bezüglich der Ausarbeitung der Vergrößerungen und Retusche-Wünsche, sind bei der Bestellung abzugeben. Beispielsweise: Ausschnitt, Rand, Farbe – S/W – Sepia, Retusche, Matt – Glanz, … Bei Nichtnennung von Wünschen, wird die Ausfertigung durch den Fotografen bestimmt und ist nicht Reklamationsberechtigt. Industrie- und produktionsbedingte Abweichungen von Bestellungen sind im Rahmen allgemeiner Toleranz hinzunehmen. Beispielsweise: Farbabweichung, Maße, Motivkontrast. Reklamations- und Schadensforderungen die durch Fremdfirmen entstanden sind und nicht vom/von der Fotograf/in zu beeinflussen sind, sind durch den Kunden mit den jeweiligen Firmen auszuhandeln. Reklamationen durch den/das Kunden/Brautpaar sind dem/der Fotograf/in unverzüglich und innerhalb von 1 Woche nach Erhalt der Fotos/Fotodaten mitzuteilen. Es ist eine generelle eine Nachtbesserungsfrist einzuräumen, die reklamierte Ware ist dem/der Fotograf/in auszuhändigen und wird entsprechend vernichtet.

11. Unternehmensform

Alle Preise Im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG ohne Berechnung von MwSt./Umsatzsteuer - Kleinunternehmerregelung

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB)

Mit Unterschrift bzw Erteilung des Auftrags, gelten die AGB, sowie Vertragsbedingungen als vollumfänglich akzeptiert. Die AGB sind ebenfalls nochmal nachzulesen unter www.sandrakoller.de/agb, sowie nachfolgend:

1. Auftragserteilung & Vertrag
Mit der Auftragserteilung entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem/der Fotograf/in und dem Kunden/Brautpaar.

2. Urheberrecht & Nutzungsrechte
Die vom Fotografen erstellten Aufnahmen sind Bildwerke und sind in ihrer Ausführung urheberrechtlich geschützt. Der Fotograf behält die Urheberrechte an allen aufgenommenen Fotos, diese werden nicht veräußert.
Der Kunde erhält das Nutzungsrecht (zeitlich unbegrenzt), die Fotos für private Zwecke zu nutzen und mit (Hochzeits-)Gästen zu teilen. Ausgeschlossen hiervon ist die kommerzielle Nutzung der Fotos oder die Veräußerung der Fotos durch das Brautpaar. Alle weiteren Nutzungen bedürfen der schriftlichen Freigabe des Fotografen/in. Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Fotos für Marketingzwecke (Portfolio, Website, Social Media) zu verwenden. Die Herausgabe von unbearbeiteten Fotos, sowie Raw-Daten/Digitalen Negativen und Originalen Bilddaten ist ausgeschlossen.

3. Reisekosten / Anfahrtskosten
Falls die Hochzeit außerhalb des Gemeindegebiets von Markt Indersdorf stattfindet, werden Reisekosten von 1 € / € pro km oder alternativ eine vereinbarte Pauschale berechnet. (Die Reisekosten enthalten den Anfahrtsweg, Spritgeld, Anfahrtszeit und Versicherungen, etc.). Sollte die Buchungsdauer der Leistung/Hochzeit einen bestimmten Zeitraum überschreiten und oder eine An- bzw Rückreise am selben Tag nicht zumutbar sein ist eine angebrachte Unterkunft erforderlich. Die Kosten hierfür werden vom Brautpaar übernommen. Nach Absprache kann die Buchung dieser Unterkunft über den/das Kunden/Brautpaar geschehen oder über den/die Fotograf/in erfolgen.

4. Verpflegung des/der Fotograf/in
Bei Buchungslängen ab 4h Report ist der/das Kunde/Brautpaar verpflichtet dem/der Fotograf/in für die Zeit der Buchung Zugriff auf Verpflegung zu gewährleisten (nicht nötig bei Buchungspaket „Report Mini/Standesamt“, Shootings, usw.). Des weiteren werden dem/der Fotografen/in kurze Ruhepausen eingeräumt. Bei Hochzeiten: Der/die Fotograf/in hat im Idealfall einen geeigneten Platz abseits/am Rande der Hochzeitsgesellschaft um einen Überblick über die Geschehnisse zu haben und bei Bedarf direkt eingreifen zu können.


5. Speicherung der Fotos & Nachbestellung
Der/die Fotograf/in archiviert die erstellten Fotoaufnahmen sachgerecht um auch eine Nachbestellung der Fotos zu gewährleisten. Für Nichtlesbarkeit der Dateien wir keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen erworbene Fotodaten direkt mehrfach zu sichern und Vergrößerungen vom digitalen Datenträger zeitnah zu bestellen.

6. Preise und Bezahlung
Für die Ausführung des Auftrags gelten die hier im Vertrag festgehaltenen Preise. Sollte es bis zur Ausführung zu einer Preissteigerung kommen behält der Vertrag seine Wirkung. Nach der Kleinunternehmer-Regelung im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und berechnet. Alle Preise verstehen sich daher Netto/Brutto. Sämtliche vom Fotografen erbrachten Leistungen bleiben sein Eigentum, bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden. Die genannten Preise sind nicht verhandelbar.

7. Haftung und Versicherung bei Schäden
Der/Die Fotograf/in besitzt eine Haftpflichtversicherung, die eventuell verursachte Schäden während der des Fototermins / der Hochzeit abdeckt. Nicht haftbar ist der/die Fotograf/in allerdings nicht für Schäden, die an seiner Ausrüstung oder den erstellten Fotos aufgrund höherer Gewalt entstehen können (z.B. technische Defekte, unvorhersehbare Ereignisse, Datencrash...). Des weiteren werden die Fotos von uns zeitlich unbegrenzt gespeichert, wir nutzen hierfür ein Mehrfach-Backup-System. Der/Die Fotograf/in haftet auch in diesem Fall nicht für eventuell verlorene Daten oder Fotos, wir empfehlen daher immer eine zeitnahe eigene Sicherung durch das Brautpaar.
Bei Schäden an der Ausrüstung des/der Fotograf/in, verursacht durch den/das Kunden/Brautpaar oder deren Gäste haftet der/das Kunde/Brautpaar, bzw. deren Versicherung in vollem Umfang.