9. Spezielle Wünsche der Kunden bezüglich der Ausarbeitung der Vergrößerungen und Retuschewünsche, sind bei der Bestellung abzugeben. Beispielsweise: Ausschnitt, Rand, Farbe – S/W – Sepia, Retusche, Matt – Glanz, … Bei Nichtnennung von Wünschen, wird die Ausfertigung durch den Fotografen bestimmt und ist nicht reklamationsfähig.
10. Industrie- und produktionsbedingte Abweichungen von Bestellungen sind im Rahmen allgemeiner Toleranz hinzunehmen. Beispielsweise: Farbabweichung, Maße, Motivkontrast
11. Terminzusagen von Seiten des Fotografen, beziehen sich nur auf dessen Eigenleistungen. Fremdleistungen wie Laborarbeiten, Aufzieh- und Kaschierleistung, Kuriere und alle Zuarbeiten die außer Hauses von Fremdfirmen erbracht werden, sind vom Fotografen nicht zu vertreten und zu verantworten.
12. Reklamations- und Schadensforderungen die durch Fremdfirmen entstanden sind und nicht vom Fotografen zu beeinflussen sind, sind durch den Kunden mit den jeweiligen Firmen auszuhandeln.
13. Reklamationen durch den Kunden sind dem Fotografen unverzüglich und innerhalb von 1 Woche nach erhalt der Fotos mitzuteilen.
Diesem ist eine Nachbesserungsfrist einzuräumen. Die reklamierten Leistungen sind in dieser Zeit nicht veräußerbar und dem Fotografen vorzulegen.
Honorar- und Auslagekostenforderungen bleiben davon unberührt.
14. Vom Fotografen zugesagte Leistungen (z. B. Aufnahmetermine und Fremdarbeiten), sind nicht verbindlich und regressfähig bei:
Krankheit, Stau, Schlechtwetter, höhere Gewalt, unvorhersehbare Widrigkeiten, die termingerecht nicht vermeidbar und vom Fotografen nicht maßgeblich zu beeinflussen sind.
15. Es gelten die Geschäftsbedingungen des Fotografen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
16. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, bleiben alle anderen Punkte davon unberührt.
Markt Indersdorf, 30. Mai 2024
Sandra Koller
Sandra Koller photography&photodesign